
Freibeträge richtig nutzen: So schützen Sie Ihre Kapitalerträge
Freibeträge richtig nutzen: So schützen Sie Ihre Kapitalerträge
Stellen Sie sich vor: Sie haben klug investiert, Ihre Dividenden sprudeln, und Ihre Zinsen steigen. Herzlichen Glückwunsch! Doch bevor Sie sich zurücklehnen und Ihre wohlverdienten Kapitalerträge genießen, kommt das Finanzamt ums Eck. Und das möchte mitverdienen. Aber – keine Panik. Als erfahrene Steuerstrategin weiß ich, Sabine Hartmann, genau: Wer seine Freibeträge richtig nutzt, kann bares Geld sparen. In diesem Artikel zeige ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Kapitalerträge vor unnötiger Steuerlast schützen.
Was sind Freibeträge bei Kapitalerträgen?
Der Staat verlangt grundsätzlich auf Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne – die sogenannte Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Doch bevor der Staat zugreift, gewährt er Ihnen eine Art Schonbereich: den Sparer-Pauschbetrag.
Für Singles liegt dieser Freibetrag aktuell bei 1.000 Euro, für verheiratete Personen, die gemeinsam veranlagt werden, bei 2.000 Euro (Stand 2024). Erst wenn Ihre Kapitalerträge diesen Freibetrag überschreiten, greift die Abgeltungsteuer.
Beispiel zur Verdeutlichung
Angenommen, Sie erzielen durch Aktien und Tagesgeldzinsen im Jahr 800 Euro an Kapitalerträgen. Da diese unter dem Freibetrag von 1.000 Euro liegen, zahlen Sie keine Steuern darauf.
Freistellungsauftrag – das Instrument Ihres Vertrauens
Um den Sparer-Pauschbetrag in der Praxis wirksam zu nutzen, benötigen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker. Dieser sorgt dafür, dass Ihre Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei ausgezahlt werden.
So stellen Sie einen Freistellungsauftrag
- Holen Sie sich das passende Formular bei Ihrer Bank oder loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
- Tragen Sie den gewünschten Betrag ein, den Sie freistellen möchten – maximal 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
- Unterschreiben Sie den Antrag digital oder per Hand und senden Sie ihn zurück.
Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt immer nur für die jeweilige Bank. Haben Sie mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Instituten, muss der Freibetrag entsprechend aufgeteilt werden.
Strategische Aufteilung: So holen Sie das Maximum heraus
Sie haben mehrere Banken? Dann lohnt es sich, den Freibetrag clever zu verteilen. Ein Beispiel aus meiner Beratungspraxis:
- Depot A bei Bank X: 600 Euro Kapitalerträge
- Tagesgeld bei Bank Y: 400 Euro Zinsen
In diesem Fall sollten Sie 600 Euro Ihres Sparer-Pauschbetrags bei Bank X freistellen und 400 Euro bei Bank Y – so bleibt alles steuerfrei. Würden Sie stattdessen die vollen 1.000 Euro nur bei Bank X freistellen, wären die 400 Euro bei Bank Y steuerpflichtig. Das wäre doch schade ums Geld, oder?
Was tun, wenn kein Freistellungsauftrag gestellt wurde?
Keine Sorge: Auch wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, können Sie Ihre Kapitalerträge über die Steuererklärung rückwirkend steuerfrei stellen lassen.
So funktioniert’s:
- Tragen Sie Ihre Kapitalerträge in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung ein.
- Die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer wird dann vom Finanzamt erstattet – allerdings nur bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags.
Ein kleiner Verwaltungsaufwand, ja – aber als bekennende Fanatikerin effizienter Steuerstrategien sage ich: Es lohnt sich zu jedem Cent!
Noch mehr Sparpotenzial: Günstigerprüfung beantragen
Für viele Steuerpflichtige – insbesondere Rentner, Studierende oder Menschen mit geringem Einkommen – kann sich die sogenannte Günstigerprüfung lohnen. Hier prüft das Finanzamt, ob Ihre Kapitalerträge statt mit der Abgeltungsteuer nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger zu besteuern sind.
Wann lohnt sich das?
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, sollten Sie die Günstigerprüfung in Ihrer Steuererklärung ankreuzen. Das Finanzamt stellt dann fest, ob Sie davon profitieren – automatisch und ohne Risiko.
Kapitalerträge im Familienverbund richtig nutzen
Ein kluger Tipp aus der Praxis: Der Sparer-Pauschbetrag gilt pro Person – und ja, sogar Kinder haben ihren eigenen Freibetrag. Ein ideales Tool also für clevere Familien mit Vermögensaufbau im Blick.
Kapitalanlagen auf Kinderkonten
Richten Sie für Ihre Kinder eigene Depots oder Tagesgeldkonten ein. Kapitalerträge bis 1.000 Euro (2024) bleiben auch hier steuerfrei. Kombiniert mit dem steuerlichen Grundfreibetrag (10.908 Euro in 2024), sind hier erhebliche Einsparungen möglich – natürlich nur, wenn das Geld auch wirklich den Kindern gehört.
Freibeträge für Ehepaare: Gemeinsam mehr rausholen
Verheiratete Ehepaare dürfen die doppelte Ladung Freibetrag nutzen, wenn sie gemeinsam veranlagt sind – also 2.000 Euro. Auch hier sollte der Freistellungsauftrag entsprechend angepasst werden – entweder vollständig bei einem gemeinsamen Depot oder verteilt auf zwei Einzelkonten.
Mein Praxistipp:
Viele Banken bieten die Option für einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking an. Nutzen Sie das! Und noch ein Hinweis am Rande: Sollten Sie den Freibetrag in einem Jahr nicht ausschöpfen, verfällt er leider – also bitte strategisch einsetzen.
Vermeiden Sie diese typischen Fehler
Auch digitalaffine Anleger übersehen manchmal wichtige Details. Hier ein paar Klassiker, die Sie besser nicht machen:
- Freistellungsauftrag vergessen: Ohne Auftrag wird direkt 25 % Steuer einbehalten – ärgerlich!
- Pauschbetrag zu einseitig aufgeteilt: Kapitalerträge bleiben bei der einen Bank steuerfrei, bei der anderen fallen unnötige Steuern an.
- Keine Steuererklärung gemacht: Steuererstattung verschenkt!
Fazit: Mit etwas Planung steuersmart investieren
Wer seine Freibeträge clever einsetzt, kann mühelos 250 Euro pro Person und Jahr sparen – ohne auf Erträge zu verzichten. Das gilt für Aktien, Fonds, Tagesgeld und sogar Krypto-ETFs. Denken Sie daran: Steuerstrategie beginnt nicht beim Finanzamt, sondern bei Ihrer Bank.
Sie möchten Ihre Vermögensstrategie optimieren und langfristig steueroptimiert anlegen? Dann folgen Sie mir, Sabine Hartmann, weiterhin in der Rubrik Vermögensaufbau und Steuerstrategien. Gemeinsam holen wir das Maximum aus Ihrem Geld.
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