
Schenken statt vererben: Steuerstrategien für Vermögensübertragungen
Schenken statt vererben: Steuerstrategien für Vermögensübertragungen
Wer Vermögen besitzt, denkt früher oder später über die Frage nach: Soll ich mein Vermögen vererben – oder doch besser verschenken? Als Steuerberaterin mit über 20 Jahren Erfahrung habe ich, Sabine Hartmann, unzählige Male erlebt, wie durch clevere Planung Steuern gespart und familiäre Konflikte vermieden wurden. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, wann es Sinn macht, Vermögen zu verschenken statt zu vererben, welche steuerlichen Vorteile das bringt – und wie Sie dabei strategisch klug vorgehen.
Warum schenken oft klüger ist als vererben
In Deutschland unterliegt sowohl Erben als auch Schenken der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Doch der Teufel steckt im Detail: Es gibt steuerliche Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können – allerdings nur bei Schenkungen. Wer clever plant, kann durch rechtzeitiges Schenken erhebliche Steuerlasten vermeiden.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Vater möchte seinem Sohn ein Vermögen im Wert von 800.000 Euro übertragen. Wartet er bis zu seinem Tod, fällt auf den Betrag abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro (bei Kindern) eine Erbschaftsteuer an. Wird das Vermögen jedoch in zwei Teilen im Abstand von über zehn Jahren übertragen, kann der Freibetrag zweimal genutzt werden – und es fällt unter Umständen keine Steuer an.
Die steuerlichen Vorteile der Schenkung im Überblick
- Doppelte (oder mehrfache) Nutzung der Freibeträge
- Planbare Steuerlast über viele Jahre hinweg verteilen
- Weniger Streit ums Erbe – klare Verhältnisse schon zu Lebzeiten schaffen
- Kontrollierte Vermögensübertragung mit möglichen Rückforderungsrechten
Diese Strategie funktioniert besonders gut bei größeren Vermögenswerten wie Immobilien, Unternehmensanteilen oder Kapitalanlagen. Aber Achtung: Wer Schenkt, verliert formell das Eigentum – es sei denn, man regelt das Ganze mit entsprechenden Klauseln.
Freibeträge richtig nutzen
Die aktuellen Freibeträge laut Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Stand 2024):
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Alle anderen Personen: 20.000 Euro
Diese Freibeträge können alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden. Wer also frühzeitig mit der Vermögensplanung beginnt, kann mehrere Übertragungswellen steuerfrei gestalten.
Instrumente für eine steueroptimierte Schenkung
1. Nießbrauchvorbehalt
Sie wollen Ihre Immobilie übertragen, aber weiterhin darin wohnen oder die Mieteinnahmen behalten? Kein Problem – mit einem sog. Nießbrauchrecht. Der oder die Beschenkte wird Eigentümer, aber Sie behalten das Nutzungsrecht. Dieses wird steuerlich berücksichtigt und senkt sogar den Wert der Schenkung.
2. Kettenschenkung
Eine elegante Möglichkeit zur Steuervermeidung ist die Kettenschenkung. Dabei wird das Vermögen in mehreren Stufen übertragen, z. B. vom Großvater an den Vater und dann an das Kind – um mehrere Freibeträge zu nutzen. Vorsicht: Hier ist eine sorgfältige Planung nötig, um den sogenannten Gestaltungsmissbrauch zu vermeiden.
3. Schenkung unter Auflage
Wer Schenken will, aber bestimmte Bedingungen wünscht – etwa, dass die Immobilie nicht verkauft oder das Vermögen für bestimmte Zwecke genutzt wird – kann dies über verbindliche Auflagen regeln. Diese senken unter Umständen ebenfalls den steuerpflichtigen Wert.
Was bei der Schenkung zu beachten ist
Bevor Sie sich mit dem Gedanken tragen, Geld oder Immobilien zu verschenken, sind folgende Punkte zu klären:
- Wert des Vermögens genau ermitteln: Nur mit einer realistischen Bewertung lassen sich Steuerstrategien konkret planen.
- Persönliche Freibeträge prüfen: Jede Beziehung hat ihre eigenen Freibeträge und Steuersätze.
- Zeitpunkt der Schenkung: Wer frühzeitig schenkt, verschafft sich mehrere “Runden” zur Steuerersparnis.
- Gestaltung der Vermögensübertragung: Mit oder ohne Nießbrauch? Unter Auflagen? Mit Rückfallklausel?
- Professionelle Beratung suchen: Bei größeren Vermögen ist ein fachkundiger Steuerberater unerlässlich.
Risiken und Grenzen
Natürlich hat auch das Schenken seine Tücken:
- Verlust der Kontrolle über das Vermögen (außer bei Nießbrauch oder Rückforderungsrecht)
- Pflichtteilsansprüche anderer Familienmitglieder bleiben bestehen
- Finanzieller Bedarf in der Zukunft (z. B. Pflegekosten) kann übersehen werden
Daher empfehle ich immer zuerst die Frage: Kann ich mir die Schenkung leisten – heute und in Zukunft?
Mein Tipp als Steuerexpertin
Schenken heißt nicht „alles weggeben“. Vielmehr ist es eine aktive Vermögensgestaltung zu Lebzeiten. Und das kann für alle Beteiligten ein riesiger Gewinn sein – finanziell und emotional. Wenn Sie dabei systematisch und informiert vorgehen, nutzen Sie nicht nur den steuerlichen Vorteil, sondern stärken auch den Familienfrieden.
Mein Rat: Erstellen Sie gemeinsam mit einem Steuerberater einen Schenkungsfahrplan. Prüfen Sie regelmäßig die Freibeträge, Vermögensverhältnisse und familiäre Situation – denn wie wir wissen: Steuerrecht ist nicht in Stein gemeißelt.
Mehr erfahren oder Fragen? Wir sind für Sie da.
Wenn Sie mehr über clevere Steuerstrategien erfahren möchten oder eine individuelle Beratung wünschen, besuchen Sie gerne unsere Seite Über uns oder schreiben Sie uns direkt über das Kontaktformular. Ich freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen – ganz in meinem Stil: kompetent, klar und mit einem Augenzwinkern.
Fazit
Das Schenken statt Vererben ist kein Trick, sondern eine vorausschauende Strategie. Wer früh plant, spart Steuern, vermeidet Streit und gestaltet den Vermögensübergang aktiv mit. Nutzen Sie die gesetzlichen Spielräume – und schenken Sie sich und Ihrer Familie Klarheit, Sicherheit und mehr Netto vom Brutto.
Und denken Sie daran: Das Finanzamt versteht keinen Spaß – aber clevere Schenkungen.
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