Steuern sparen durch Verluste beim Aktienhandel: So funktioniert’s

Steuern sparen durch Verluste beim Aktienhandel: So funktioniert’s

Niemand spricht wirklich gern über Verluste – besonders nicht bei der Geldanlage. Aber wenn du beim Aktienhandel Verluste gemacht hast, musst du diese keineswegs nur als bittere Pille schlucken. Im Gegenteil: In Deutschland lassen sich Verluste gezielt nutzen, um Steuern zu sparen. Und genau das schauen wir uns heute gemeinsam an.

Ich bin Sabine Hartmann – deine steuer- und finanzaffine Freundin mit einem starken Meinungskompass und einer nüchternen Liebe zu Zahlen. In diesem Artikel zeige ich dir auf verständliche und humorvoll-sachliche Weise, wie du Verluste geschickt steuerlich geltend machst. Bereit? Dann krempel die Ärmel hoch – wir optimieren deine Steuerstrategie!

Das Grundprinzip: Verluste sind nicht wertlos

Wenn du Aktien mit Verlust verkauft hast, ist das schmerzhaft – aber steuerlich gesehen ein wertvoller Vorteil. Denn Verluste aus Kapitalanlagen, insbesondere Aktien, können mit Gewinnen aus ähnlichen Investments verrechnet werden. Das heißt: Du zahlst weniger Steuern auf Gewinne, wenn du in der Vergangenheit Verluste gemacht hast.

Worauf es dabei genau ankommt, ist die Art der Anlage und der Zeitpunkt des Verlusts. Verluste werden steuerlich nicht einfach verschenkt – sie können vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Klingt doch plötzlich gar nicht mehr so schlimm, oder?

Verlustverrechnung bei Aktien – was ist erlaubt?

In Deutschland regelt das Einkommensteuergesetz, wie Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen zu behandeln sind. Hier die wichtigsten Grundlagen:

  • Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG).
  • Verluste aus anderen Kapitalanlagen (z. B. Fonds, Anleihen oder Termingeschäfte) können nur mit Gewinnen aus ähnlich gelagerten Kapitalerträgen verrechnet werden.
  • Ein sogenannter Verlustvortrag ist möglich: Verluste, die in einem Jahr nicht komplett verrechnet werden können, lassen sich ins nächste Jahr übertragen.

Wichtig: Verluste können nicht mit Zinsen oder Dividenden verrechnet werden – das ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Verrechnung funktioniert also nur innerhalb derselben Ertragsart.

Wie funktioniert die Verlustverrechnung in der Praxis?

Na gut, genug Theorie – wie läuft’s konkret ab? Wer seine Aktiengewinne und -verluste bei ein und derselben Bank realisiert, hat es einfach: Die Bank führt die sogenannte Verlustbescheinigung automatisch und verrechnet intern Gewinne und Verluste.

Wenn du verschiedene Depots bei unterschiedlichen Banken hast, sieht die Sache etwas anders aus. Dann musst du aktiv werden:

  1. Fordere bis zum 15. Dezember eines Jahres eine Verlustbescheinigung bei deiner Bank an.
  2. Reiche die Bescheinigung zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.
  3. Trage die Verluste in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ein.
  4. Das Finanzamt verrechnet die Verluste im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Ohne Verlustbescheinigung bleiben die Verluste im Verrechnungstopf deiner Bank und können nur mit zukünftigen Gewinnen bei dieser Bank verrechnet werden.

Fallbeispiel: Steuer sparen mit Verlusten

Angenommen, du hast 2023 Aktien der Firma XYZ für 10.000 € gekauft und im selben Jahr zu einem Kurs verkauft, der dir einen Verlust von 2.000 € eingebracht hat. 2024 hast du dann Aktien der Firma ABC verkauft und dabei 3.000 € Gewinn erzielt. Wenn du alles bei derselben Bank abgewickelt hast, wird automatisch wie folgt verrechnet:

3.000 € Gewinn – 2.000 € Verlust = 1.000 € versteuerter Gewinn

Falls du jedoch bei zwei verschiedenen Banken gehandelt hast, musst du die Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragen, sonst sind die 2.000 € erst mal im Nirvana der Verlusttöpfe gefangen.

Verlustverrechnungstopf – bitte was?

Klingt wie ein Kochutensil, ist aber etwas ganz anderes: Jede deutsche Bank führt für dich einen sogenannten Verlustverrechnungstopf. Es gibt zwei Arten:

  • Aktienverlusttopf: Für Verluste aus dem Verkauf von Aktien
  • Sonstiger Verlusttopf: Für Verluste aus anderen Kapitalanlagen

Die Banken verrechnen alle Gewinne und Verluste im Verrechnungstopf automatisch miteinander – aber eben nur dann, wenn sie an derselben Stelle entstanden sind. Wenn Verluste übrig bleiben, werden sie vorgetragen und im nächsten Jahr weiterverwendet.

Verluste melden – das musst du beachten

Wenn du selbst aktiv werden musst, also bei mehreren Banken tätig bist, dann ist gute Organisation gefragt. Hier ein kleiner Spickzettel mit den wichtigsten To-dos:

  1. Behalte eine Liste deiner Käufe und Verkäufe inkl. Kaufdatum und Preis.
  2. Fordere bis zum 15.12. des Jahres bei der Bank eine Verlustbescheinigung an.
  3. Bewahre alle Dokumente ordentlich auf – auch digitale PDFs sind gültig.
  4. Trage die Zahlen korrekt in die Anlage KAP der Steuererklärung ein.
  5. Auch Verluste aus Vorjahren kannst du angeben – das erfolgt automatisch, wenn einmal beim Finanzamt eingereicht.

Und was ist mit dem Freistellungsauftrag?

Gute Frage! Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Sparer bis zu 1.000 € (Einzelpersonen) bzw. 2.000 € (Ehepaare) Kapitalerträge im Jahr steuerfrei kassieren können. Der Auftrag hat aber keine Auswirkung auf die Verlustverrechnung. Verluste mindern also erst nach Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags die steuerpflichtigen Gewinne.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

  • Du hast 1.200 € Aktiengewinne, aber 400 € Aktienverluste.
  • Die Verluste werden erst nach dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet:
    • 1.200 € – 1.000 € (Freibetrag) = 200 €
    • 200 € – 400 € (Verlust) → ergibt steuerlich: 0 € – und 200 € Verlustvortrag ins Folgejahr

Wann lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung?

Wenn du mehrere Depots nutzt oder dir nicht sicher bist, ob alle Verluste optimal berücksichtigt wurden, dann lohnt sich die Anlage KAP in der Steuererklärung auf jeden Fall. Auch wenn der steuerliche Effekt eventuell erst in den Folgejahren greift, lohnt sich die Mühe langfristig. Wer das strategisch angeht, spart oft Jahr für Jahr bares Geld.

Fazit: Verluste gezielt nutzen und clever Steuern sparen

Verluste beim Aktienhandel sind ärgerlich – keine Frage. Aber sie sind kein Grund zur Resignation. Wer sie richtig dokumentiert und gezielt nutzt, kann so einiges an Steuern sparen. Wichtig ist ein systematischer Umgang mit den Zahlen, ein gutes Überblick über deine Depots und die rechtzeitige Beantragung von Verlustbescheinigungen.

Also Kopf hoch – jeder Verlust birgt Potenzial. Und mit einer ordentlichen Portion Hartnäckigkeit und Finanzverstand – das nenne ich den „Sabine-Modus“ – holst du am Ende mehr raus, als du denkst.

Du willst dich weiter in das Thema Steuern und Vermögensaufbau einlesen? Dann sieh dir gern unsere Über-uns-Seite an oder kontaktiere uns für individuelle Fragen!

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Steuerberaterin mit eigener Kanzlei, spezialisiert auf private Finanz- und Vermögensplanung. Methodisch und verantwortungsvoll hilft sie Menschen, finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen. Veranstaltet Workshops und verfolgt strategisch langfristige Anlageziele.

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