Vermögenswirksame Leistungen: Besser nutzen mit Steuerbonus

Vermögenswirksame Leistungen: Besser nutzen mit Steuerbonus

Wenn Sie dachten, vermögenswirksame Leistungen (VL) seien nur ein kleines Goodie vom Arbeitgeber, dann bereiten Sie sich besser auf eine finanzielle Überraschung vor. Denn mit dem richtigen Steuer-Know-how lässt sich aus diesem Extra ein echter Turbo für Ihren Vermögensaufbau machen — und dabei grinst sogar das Finanzamt mit. Ich bin Sabine Hartmann, Ihre Expertin für clevere Steuerstrategien und nachhaltigen Vermögensaufbau. Packen wir’s an, mit einem Augenzwinkern, aber fundiert wie eine Steuerprüfung!

Was sind vermögenswirksame Leistungen überhaupt?

Vermögenswirksame Leistungen sind regelmäßig gezahlte Beträge vom Arbeitgeber – bis zu 40 Euro monatlich – die direkt in eine Sparform Ihrer Wahl fließen. Es handelt sich nicht um eine Gehaltserhöhung, sondern um eine zweckgebundene Zusatzleistung. Ziel: der systematische Aufbau von Vermögen für Arbeitnehmer. Das Beste daran? Sie können zusätzlich zur Arbeitgeberleistung auch selbst einzahlen.

Typische Anlageformen für VL

  • Bausparverträge
  • Fondsgebundene Sparpläne
  • Ratenkredite zur Baufinanzierung (Tilgung!)
  • Bank- oder Versicherungssparpläne
  • Aktienbasierte Sparformen (mit höherem Risiko)

Doch VL wären nicht VL, wenn es nicht auch steuerliche Schmankerl gäbe. Und genau hier kommt der Steuerbonus ins Spiel.

Der Steuerbonus: So greift Ihnen der Staat unter die Arme

Das Sahnehäubchen auf dem VL-Kuchen ist die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese wird Ihnen zusätzlich vom Staat gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind — insbesondere Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Wer kriegt die Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist abhängig vom Einkommen und der gewählten Sparform. Es gelten folgende Eckdaten (Stand 2024):

  • Für Bausparverträge: 9 % auf max. 470 Euro jährlich (Einzelperson), also bis zu 43 Euro Sparzulage jährlich. Einkommensgrenze: 17.900 € (Alleinstehend) bzw. 35.800 € (Verheiratet).
  • Für Fondsparpläne: 20 % auf max. 400 Euro jährlich, macht bis zu 80 Euro. Einkommensgrenze: 20.000 € (Alleinstehend) bzw. 40.000 € (Verheiratet).

Wichtig: Die Arbeitgeberleistung allein reicht häufig nicht aus, um diese Maximalförderung auszuschöpfen. Eine kleine Eigenbeteiligung bringt Sie oft an die Fördergrenze – und damit zur maximalen staatlichen Zulage!

So funktioniert die steuerliche Optimierung

VL selbst sind nach § 3 Nr. 63 EStG zwar grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, doch durch die Anlage in bestimmte Sparformen und geschickte Kombinationen im Lohnsteuerjahresausgleich lassen sich reale Steuerentlastungen erzielen.

Warum also nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden?

  1. VL beantragen: Arbeitgeber fragen, ob und wie viel VL gezahlt wird.
  2. Sparform wählen: Am besten eine geförderte Anlageform wie einen VL-Fondsparplan oder Bausparvertrag.
  3. Eigenbeitrag leisten: Um die maximale Sparzulage zu erhalten (Stichwort: Steuerbonus).
  4. Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich im Rahmen der Steuererklärung beantragen (Anlage VL).

Dieser Prozess kann jährlich zu einer lukrativen Steuererstattung führen. Und wer spart, hat am Ende nicht nur mehr auf dem Konto – sondern auch ein breiteres Lächeln beim Blick in den Steuerbescheid.

Ein Rechenbeispiel aus dem Leben gegriffen

Nehmen wir mal Lisa, 28, Angestellte im Marketing mit einem zu versteuernden Einkommen von 19.500 Euro im Jahr. Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich 34 Euro VL. Lisa entscheidet sich für einen Aktienfonds, der für die Arbeitnehmer-Sparzulage qualifiziert ist. Sie zahlt selbst 3 Euro pro Monat drauf (Gesamtsumme: 37 Euro pro Monat, also 444 Euro jährlich).

Lohn der „Mühen“:

  • Zusätzlich 80 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr
  • Fondserträge, oft steuerfrei dank Freibetrag (801 Euro Pauschbetrag bei Kapitalerträgen)
  • Nach 7 Jahren (6 Jahre Einzahlung + 1 Jahr Sperrfrist): über 3.000 Euro Vermögen

Na, wenn sich das nicht rechnet! Und alles legal, vom Finanzamt abgesegnet und mit einem kleinen Augenzwinkern von mir.

VL in der Steuererklärung: So geht’s richtig

Die Angaben zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen machen Sie in der „Anlage VL“ Ihrer Steuererklärung. Das geht mit Elster oder jeder gängigen Steuersoftware wie Taxfix, smartsteuer oder WISO.

Was Sie brauchen:

  • Die jährliche Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen vom Anbieter
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer
  • Den Namen und die Steuernummer des Anbieters

Nach dem Antrag prüft das Finanzamt automatisch, ob Sie anspruchsberechtigt sind — und überweist die Sparzulage direkt an Ihren Anbieter.

Fehler vermeiden: Das sollten Sie nicht tun

Auch wenn VL eine einfache Möglichkeit zum Sparen sind, lauern hier und da kleine Fallstricke. Hier meine persönliche Top 5 der häufigsten VL-Fehler (und wie man sie vermeidet):

  1. Keine VL beantragen: Ein verschenkter Extra-Euro ist ein verlorener Zukunfts-Euro.
  2. Sparform ohne staatliche Förderung gewählt: Nicht jeder Sparplan ist zulagenfähig.
  3. VL-Vertrag ohne Arbeitgeberbeteiligung abgeschlossen: Warum allein zahlen, wenn’s auch zu zweit geht?
  4. Frist für die Steuererklärung verpasst: Wer zu spät kommt, den bestraft der Staat – zumindest mit entgangener Sparzulage.
  5. Anlage zu früh aufgelöst: Das führt zur Rückzahlung der Förderung. Also Geduld, meine Liebsten!

Sind VL wirklich nur „was für kleine Einkommen“?

Ein weit verbreiteter Irrglaube, den ich immer wieder höre. Zwar richtet sich der Steuerbonus tatsächlich primär an Menschen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Aber: Auch wer über der Einkommensgrenze liegt, profitiert dennoch vom kostenlosen Arbeitgeberzuschuss und dem langfristigen Vermögensaufbau — besonders bei renditestarken Fonds. Und glauben Sie mir: 40 Euro pro Monat über 30 Jahre machen bei 5 % Rendite mehr aus, als Sie denken.

Fazit: Kleine Leistung, großer Hebel

Vermögenswirksame Leistungen sind das Paradebeispiel dafür, wie man mit minimalem Aufwand langfristig Vermögen bildet — und ganz nebenbei steuerlich optimiert. Unterschätzen Sie nie die Kraft kleiner Beträge und kluger Entscheidungen! Und wie Sie sehen: Mit etwas Know-how (und einem kleinen Spritzer Sabine’scher Schlauheit) wird aus einem kleinen Sparbetrag ein solides Finanzpolster.

Sie wollen mehr Strategien für clevere Steueroptimierung und nachhaltigen Vermögensaufbau?

Denken Sie daran: Wer heute spart, kann sich morgen ein Gläschen Sekt auf dem Balkon des Eigenheims gönnen – und das mit einem steuerlichen Bonus im Gepäck.

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Steuerberaterin mit eigener Kanzlei, spezialisiert auf private Finanz- und Vermögensplanung. Methodisch und verantwortungsvoll hilft sie Menschen, finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen. Veranstaltet Workshops und verfolgt strategisch langfristige Anlageziele.

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