Wie Selbstständige Investmentverluste steuerlich geltend machen

Wie Selbstständige Investmentverluste steuerlich geltend machen

Als selbstständige Unternehmerin ist mir bewusst, wie eng unternehmerisches Denken mit klugen Steuerstrategien verknüpft ist. Und wenn wir ehrlich sind, gehören Verluste bei Investitionen leider zum Spiel dazu. Die gute Nachricht? Sie lassen sich steuerlich geltend machen – wenn man weiß, wie. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen als Expertin für Vermögensaufbau und Steuerstrategien, wie Sie Ihre Investmentverluste sinnvoll nutzen, um Ihre steuerliche Belastung zu senken.

Investmentverluste bei Selbstständigen: Eine unterschätzte Ressource

Niemand freut sich über Verluste, besonders nicht bei Geldanlagen. Doch als Selbstständige oder Selbstständiger haben Sie einen Vorteil: Mithilfe gezielter steuerlicher Strategien können selbst Verluste positive Effekte auf Ihre Steuerlast haben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie sie korrekt einordnen und richtig deklarieren.

Was zählt als Investmentverlust?

Ein Investmentverlust entsteht, wenn Sie eine Geldanlage unter dem Kaufpreis verkaufen oder wenn Aktien oder andere Wertpapiere wertlos verfallen. Auch der Totalverlust einer Beteiligung kann steuerlich relevant sein. Beispiele:

  • Verkauf einer Aktie mit negativem Ergebnis
  • Insolvenz eines Unternehmens, in das Sie investiert haben
  • Verfall von Optionen oder Zertifikaten ohne Rückzahlung

Wichtig: Verluste aus Kapitalanlagen sind steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Hierbei spielt auch die Art und Struktur Ihrer Investition eine Rolle, was uns direkt zu einem zentralen Punkt führt.

Kapitalvermögen: Abgeltungssteuer oder persönliche Veranlagung?

Grundsätzlich unterliegen Kapitalerträge der sogenannten Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Verluste können innerhalb dieser Einkunftsart mit Gewinnen verrechnet werden. Doch was bedeutet das konkret?

Verlustverrechnung: Das Prinzip verstehen

Die steuerliche Verlustverrechnung funktioniert nach dem sogenannten Veranlagungsprinzip – das heißt: Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet werden. In der Praxis ergeben sich zwei Möglichkeiten:

  1. Verrechnung innerhalb Ihres Depots: Viele Banken führen eine automatische Verlustverrechnung durch. Verluste und Gewinne werden direkt miteinander verrechnet und nur der Saldo unterliegt der Abgeltungssteuer.
  2. Verrechnung im Rahmen der Steuererklärung: Haben Sie mehrere Depots oder keine automatische Verrechnung, können Sie Verluste über die Anlage KAP geltend machen.

Lassen Sie uns das anhand eines Beispiels durchspielen:

Sie verkaufen im März 1.000 € Amazon-Aktien mit einem Verlust von 300 €, haben aber später im Jahr 2.000 € Gewinn mit Apple-Aktien erzielt. Mit der Verlustverrechnung sinkt Ihr zu versteuernder Kapitalertrag auf 1.700 €. Die Abgeltungssteuer bezieht sich dann nur auf diesen Betrag.

Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragen

Wenn Sie Ihre Investmentverluste über mehrere Depots oder Institute verstreuen, müssen Sie selbst aktiv werden. Ansonsten „verfallen“ die Verluste beim Institut und werden nicht auf das Folgejahr übertragen. Beantragen Sie daher bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank.

Diese Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, Verluste depotübergreifend steuerlich geltend zu machen. Erst mit ihr können Sie verlustreiche Anlagen aus dem Depot A mit Gewinnbringenden Geschäften aus Depot B in der Steuererklärung verrechnen.

Investieren Sie als Selbstständiger beruflich oder privat?

Ein entscheidendes Kriterium für die steuerliche Betrachtung von Verlusten ist, ob Sie Ihre Investitionen als Teil Ihrer unternehmerischen Tätigkeit tätigen oder als reine Privatperson. Denn:

  • Private Kapitalanlagen werden ausschließlich im Rahmen der Kapitalertragsteuer behandelt.
  • Betriebliche Investitionen gelten als Betriebsausgaben oder -verluste und können unter Umständen sogar mit anderen gewerblichen Einkünften verrechnet werden.

Das heißt: Haben Sie zum Beispiel als selbstständiger Finanzberater in wachstumsorientierte FinTechs investiert, um den Markt besser zu verstehen oder strategische Beteiligungen zu halten, können unternehmerische Verluste ggf. über die Einkommensteuer berücksichtigt werden. Es lohnt sich hier ein Gespräch mit einem Steuerberater, um diesen Rahmen festzulegen.

Was sagt das Finanzamt zu Verlusten?

Das deutsche Steuerrecht ist, mit Verlaub, nicht immer durch besondere Leichtigkeit geprägt. Aber fair. Solange Sie die Regeln einhalten, erkennt das Finanzamt Ihre Investmentverluste in der Regel an – sofern sie dokumentiert und plausibel hergeleitet sind. Beachten Sie dabei:

  • Veräußerungsverluste (z. B. durch Verkauf) werden steuerlich anerkannt.
  • Wertverluste ohne Veräußerung (z. B. Kursverlust) nicht – sie gelten erst bei Verkauf oder Verfall als steuerlich relevant.
  • Totalverluste müssen nachgewiesen werden (z. B. mit Insolvenzmeldung, Delisting etc.).

Seit 2020 gilt jedoch eine Einschränkung: Verluste aus Termingeschäften (z. B. Optionen, CFDs) sind pro Jahr auf 20.000 € begrenzt. Ein Verlustübertrag ins Folgejahr ist aber möglich, sofern Sie ihn korrekt angeben.

Freibeträge richtig nutzen

Auch mit Verlusten sollten Sie Ihre Sparerpauschbeträge nicht vergessen:

  • Einzelpersonen: 1.000 € pro Jahr
  • Ehepaare: 2.000 € pro Jahr

Wenn Sie Ihre Kapitalerträge im Rahmen der Steuerveranlagung angeben, können Sie diese Pauschbeträge ebenfalls geltend machen – unabhängig von der Verlustsituation. Verluste mindern also nicht nur die Steuerlast; sie helfen auch dabei, Ihre Freibeträge optimal zu nutzen.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

1. Verluste dokumentieren

Sammeln Sie alle Verkaufsabrechnungen, Depotauszüge und eventuelle Insolvenzvermerke.

2. Verlustbescheinigung beantragen

Spätestens bis zum 15. Dezember bei Ihrer Bank – wichtig bei mehreren Depots.

3. Steuererklärung über ELSTER oder Steuerberater

Nutzen Sie die Anlage KAP für die Eintragung Ihrer Verluste und Gewinne aus Kapitalerträgen. Steuerberater können Sie zusätzlich bei betrieblich veranlassten Investments unterstützen.

4. Verluste ins Folgejahr übertragen

Wenn Sie aktuell keine Gewinne zum Verrechnen haben, nicht verzagen: Verluste können vorgetragen werden und reduzieren zukünftige Steuerlasten.

Mein Fazit: Verluste sind keine Niederlagen – sondern steuerliche Chancen

Ich weiß, Investmentverluste fühlen sich im ersten Moment an wie ein Schlag in die Magengrube – besonders für Selbstständige, die ohnehin genug Herausforderungen managen. Doch steuerlich betrachtet können Sie sogar eine gewisse Entlastung mit sich bringen….

Daher mein Tipp: Verluste nicht ignorieren, sondern aktiv steuergestaltend einsetzen. Mit systematischer Dokumentation, rechtzeitiger Verlustbescheinigung und kluger steuerlicher Planung nutzen Sie das Potenzial voll aus. Sprechen Sie gegebenenfalls mit einem Experten – am besten regelmäßig. Denn kluge Steuerstrategien sind ein Eckpfeiler des Vermögensaufbaus.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder individuelle Unterstützung suchen, können Sie uns jederzeit über unsere Kontaktseite erreichen. Und falls Sie mehr über uns erfahren möchten, besuchen Sie gerne auch unsere Über-uns-Seite.

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Steuerberaterin mit eigener Kanzlei, spezialisiert auf private Finanz- und Vermögensplanung. Methodisch und verantwortungsvoll hilft sie Menschen, finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen. Veranstaltet Workshops und verfolgt strategisch langfristige Anlageziele.

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