
Wie Sie bei Investmentfonds die steuerfreie Haltefrist nutzen
Wie Sie bei Investmentfonds die steuerfreie Haltefrist nutzen
Wenn es etwas gibt, das Vermögensaufbau elegant mit Steuerersparnis kombiniert, dann ist es die kunstvolle Nutzung der steuerfreien Haltefrist bei Investmentfonds. Als Steuerstrategin mit einem Faible für clevere Finanztricks (natürlich ganz legal und transparent!), liebe ich es, wenn aus Geduld ein echter Geldvorteil entsteht. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, wie Sie von der Haltefrist profitieren können, welche Regeln Sie beachten sollten und wo sich echte Gestaltungsspielräume eröffnen.
Was ist die steuerfreie Haltefrist bei Investmentfonds?
Mit der Investmentsteuerreform 2018 hat der Gesetzgeber das Besteuerungssystem von Fonds grundlegend verändert. Seitdem gilt: Private Anleger, die Investmentfondsanteile verkaufen, müssen dabei auf bestimmte Veräußerungsgewinne Kapitalertragsteuer zahlen – aber es gibt auch Ausnahmen. Und hier kommt unsere Haltefrist ins Spiel.
Für „Altanteile“ – also Fondsanteile, die vor dem 01. Januar 2009 erworben wurden – gilt eine lebenslange Steuerfreiheit auf Veräußerungsgewinne, wenn sie bis heute durchgehalten wurden.
Für „Neuanteile“ – also Anteile, die ab dem 01. Januar 2018 erworben wurden –, existiert eine Besonderheit: Es gibt einen steuerfreien Freibetrag von 100.000 Euro für den Verkauf von thesaurierenden Fondsanteilen, wenn diese mindestens ein Jahr gehalten wurden und eine gewisse Regelung eingehalten wurde. Aber mehr dazu gleich.
Kurze Rückblende: Die Reform 2018 und ihre Folgen
Bis 2008 war alles etwas einfacher: Wer Fondsanteile länger als ein Jahr hielt, konnte die Gewinne steuerfrei einstreichen. Seit der Abgeltungsteuer (seit 2009) gilt das leider nicht mehr für neu gekaufte Fonds. Doch um die teils widersprüchlichen Regelungen nicht ganz ausufern zu lassen (nein, ich erspare Ihnen juristische Fußnoten), konzentrieren wir uns auf das, was heute zählt – und wie man es clever nutzt!
Die 100.000-Euro-Freigrenze clever nutzen
Für Anteile, die nach dem 01. Januar 2018 erworben wurden, gibt es trotz Abgeltungsteuer noch ein “Zuckerl”: Privatanleger erhalten pro Person einen Freibetrag von 100.000 Euro auf die Gewinne aus dem Verkauf solcher Fondsanteile. Das bedeutet konkret: Erst wenn Ihre kumulierten Gewinne aus dem Verkauf solcher Anteile diese Summe übersteigen, müssen Sie darauf Kapitalertragsteuer zahlen.
Allerdings: Die praktische Ausschöpfung dieses Freibetrags hängt stark davon ab, wie Sie Ihre Fondsstruktur planen.
Wer profitiert besonders?
- Langfristige Anleger: Wer regelmäßig etwa in ETF-Sparpläne investiert und die Anteile über viele Jahre hält, kann über lange Sicht ordentliche Gewinne erzielen – und diese dann bis 100.000 Euro steuerfrei realisieren.
- Vermögensübertragung im Auge: Sollen Fondsanteile irgendwann an Kinder übertragen werden, kann durch Schenkung und Nutzung eigener Freibeträge (auch steuerlich) optimiert werden.
- Ruheständler in spe: Wer gezielt auf diesen Freibetrag hinarbeitet und Fonds kurz nach Renteneintritt verkauft, kann steueroptimiert Liquidität freisetzen.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Wie bei jeder steuerlichen Gestaltung liegt der Teufel im Detail. Damit Sie die Haltefrist und den Freibetrag optimal nutzen können, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Depotführung bei deutschem Anbieter: Nur wenn Sie Ihr Depot bei einem inländischen Institut führen, wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt. Ausländische Anbieter stellen in der Regel keine Steuerbescheinigung nach deutschen Standards aus.
- Dokumentation ist alles: Bewahren Sie Anschaffungsdaten und Kursstände sauber auf. Ihre Depotbank unterstützt Sie hierbei – trotzdem lohnt sich ein eigener Überblick.
- Aufteilung kennen: Die 100.000 Euro gelten pro Person – bei Ehepaaren also doppelt! Ein gemeinsames Portfolio kann entsprechend gestaltet werden.
- Realisation geprüft planen: Wird der Freibetrag durch einen Verkauf teilweise genutzt, bleibt der Rest bestehen. Es handelt sich nicht um einen jährlich zugewiesenen Freibetrag, sondern um einen lebenslangen Rahmenbetrag.
Thesaurierend oder ausschüttend – was macht steuerlich mehr Sinn?
Auch wenn es auf den ersten Blick nach einer Stilfrage klingt, ist es für die Nutzung der Haltefrist und des steuerfreien Freibetrags entscheidend, ob ein Fonds thesaurierend (Wiederanlage der Erträge) oder ausschüttend (regelmäßige Auszahlungen) ist. Letztere führen zu laufenden steuerlichen Belastungen – thesaurierende Fonds dagegen ermöglichen eine Aufschiebung der Steuer bis zum Verkauf. Das erhöht den Zinseszinseffekt, verlängert die Wachstumsphase und macht die Nutzung des Freibetrags effizienter.
Strategien zur optimalen Nutzung des Freibetrags
Jetzt wird’s spannend – und ehrlich gesagt: Ein bisschen Nerd-Alarm gehört dazu. Wer die Möglichkeiten optimal ausschöpfen möchte, kommt an einer langfristigen Strategie nicht vorbei. Hier sind drei erprobte Ansätze:
1. Buy-and-Hold mit Teilauslösungen
Halten Sie Ihre Fondsanteile langfristig und realisieren Sie, sobald sich ein sinnvoller Verkaufszeitpunkt ergibt, beispielsweise beim Ruhestand oder bei Immobilienkauf. Wichtig ist, den Verkauf smart zu staffeln, um möglichst unterhalb der Freigrenze zu bleiben.
2. Family-Splitting nutzen
Verteilen Sie Anlagen auf Ehepartner oder volljährige Kinder. Dadurch entstehen zusätzliche 100.000-Euro-Freibeträge – völlig legal und steuerlich hocheffizient. Voraussetzung: Die Depotkonten sind auf deren Namen registriert. Tipp: Im Verein mit Schenkung kann man Vermögen frühzeitig weitergeben und Steuern sparen.
3. Rücklagenbildung für steueroptimierten Kapitalabruf
Planen Sie größere Ausgaben wie Hauskauf, Selbstständigkeit oder Sabbatical in Abstimmung mit einem gezielten Verkauf von Fondsanteilen. Wer in einem Jahr beispielsweise keine anderen Kapitaleinkünfte hat, kann den Freibetrag besonders gut ausschöpfen.
Fazit: Wer klug hält, spart Steuern
Die steuerfreie Haltefrist und der 100.000-Euro-Freibetrag bei Investmentfonds sind Geschenke für strategisch denkende Anleger. Es ist selten, dass Geduld an der Börse so direkt belohnt wird wie hier. Wer seine Anlagen clever strukturiert, die Haltefristen einhält und in der Familie denkt, kann erhebliche Summen steuerfrei vereinnahmen.
Natürlich ersetzt dieser Artikel keine individuelle Steuerberatung – aber er liefert die Grundlage für informierte Entscheidungen. Sie haben Fragen oder möchten mich kontaktieren? Dann schauen Sie gern auf meiner Kontaktseite vorbei. Und falls Sie mich erst besser kennenlernen möchten, finden Sie auf unserer Über uns-Seite mehr über mich und mein Team.
Lassen Sie Ihr Geld nicht einfach arbeiten – lassen Sie es strategisch arbeiten. Ihre Sabine Hartmann
Leave a Reply