Zweit-Depot oder Joint-Depot: Steuerliche Vorteile richtig nutzen

Zweit-Depot oder Joint-Depot: Steuerliche Vorteile richtig nutzen

Wer Vermögen aufbauen möchte, sollte nicht nur an Rendite und Risiko denken – sondern auch ans Finanzamt. Denn je nach Depotform kann sich die steuerliche Belastung erheblich unterscheiden. Ein Zweit-Depot oder ein gemeinsames Depot (Joint-Depot) bietet hier Gestaltungsspielräume, die sich lohnen können – vor allem für Paare. Doch wann lohnt sich welches Modell? Und welche Fallstricke sollten Sie unbedingt vermeiden? Ich, Sabine Hartmann, Ihre Expertin für Steuerstrategien im Vermögensaufbau, nehme Sie mit durch den Dschungel der Depotformen – verständlich, praxisnah und mit einem Augenzwinkern.

Zweit-Depot vs. Joint-Depot – worum geht’s überhaupt?

Ein Zweit-Depot ist – wie der Name sagt – ein zusätzliches Wertpapierdepot, das meist auf eine einzelne Person läuft. Es kann bei derselben Bank oder bei einem anderen Anbieter geführt werden. Ein Joint-Depot hingegen wird auf zwei Namen eröffnet, typischerweise bei Ehe- oder Lebenspartnern. Beide Personen sind gleichberechtigte Inhaber.

Diese Konstellationen lassen sich nicht nur strategisch für unterschiedliche Anlagestrategien nutzen – sondern auch für steuerliche Vorteile. Und das klingt doch fast zu gut, um es zu ignorieren, oder?

Warum die Steuer eine große Rolle spielt

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge – also Gewinne aus Aktien, Fonds, ETFs oder Zinsen – der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Aber: Jeder Steuerzahler hat einen jährlichen Sparer-Pauschbetrag, in dessen Rahmen Kapitalerträge steuerfrei bleiben. 2024 beträgt dieser:

  • 1.000 € für Alleinstehende
  • 2.000 € für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner

Doch Achtung: Dieser Pauschbetrag gilt pro Person – nicht pro Depot. Das heißt, wer geschickt mehrere Depots verteilt, kann den Freibetrag optimal ausschöpfen. Und genau hier kommen Zweit- und Gemeinschaftsdepots ins Spiel.

Strategie 1: Ein Zweit-Depot für Singles oder zur Aufteilung

Wenn Sie alleinstehend sind, kann ein Zweit-Depot durchaus Sinn machen – zum Beispiel, um:

  • Unterschiedliche Anlagestrategien zu trennen (z. B. aktiv gemanagt vs. ETF-basiert)
  • Wertpapierbestände übersichtlicher zu gestalten
  • Kursgewinne gezielter zu realisieren, um den Sparer-Pauschbetrag besser zu nutzen

Noch spannender wird es jedoch in Partnerschaften, in denen beide Partner ein eigenes Depot haben. Wenn Partner A z. B. höhere Kapitalerträge hat als Partner B, verschenkt das Paar womöglich den Pauschbetrag von Partner B. Hier kann ein Zweitdepot beim jeweils anderen Anbieter helfen, die Kapitalerträge klug zu splitten.

Das geht zum Beispiel so:

  1. Beide Partner eröffnen je ein eigenes Depot (z. B. bei unterschiedlichen Banken). Jeder hinterlegt dort eine eigene Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 €.
  2. Kapitalanlagen werden je nach Ertragspotenzial strategisch auf beide Depots verteilt.
  3. So bleibt mehr Gewinn steuerfrei – und die Steuerlast sinkt.

Klingt machbar? Ist es auch. Solange Sie ein bisschen Überblick behalten und ehrlich wirtschaften, ist das völlig legal und vom Gesetzgeber vorgesehen.

Wichtig:

Die Depotumschichtung sollte möglichst nachvollziehbar und marktkonform erfolgen. Eine vorsätzliche Steuervermeidung durch „Strohmann“-Depots kann unangenehme Folgen haben.

Strategie 2: Ein Joint-Depot für Ehe- und Lebenspartner

Ein Gemeinschaftsdepot bietet ebenfalls Vorteile – allerdings etwas anderer Natur. Der größte Pluspunkt: Es vereinfacht die steuerliche Veranlagung in der gemeinsamen Steuererklärung erheblich. Alle Kapitalerträge laufen über ein Konto und werden automatisch je zur Hälfte beiden Partnern zugewiesen – außer, man regelt das anders.

Weitere Vorteile eines Joint-Depots:

  • Einmalige Administration – ein Konto, eine Übersicht
  • Möglichkeit der gemeinschaftlichen Anlagestrategie
  • Erleichterung im Erbfall, da der andere Partner direkter Zugriff auf das Vermögen hat

Steuerlich gesehen können Paare mit einem Gemeinschaftsdepot den geltend machen. Zwar lässt sich dieser Betrag auch mit zwei Einzeldepots ausschöpfen – allerdings ist die Aufteilung und Verwaltung dann etwas komplexer.

Was viele vergessen:

Ein Gemeinschaftsdepot bedeutet auch, dass beide Partner haften. Gläubiger können im Zweifelsfall auf das Gesamtdepot zugreifen – das kann bei Selbstständigen, die privat haften, riskant sein.

Was ist steuerlich besser?

Wie so oft, lautet die Antwort: Es kommt drauf an. Wer seine steuerlichen Vorteile aus Kapitalerträgen ausschöpfen möchte, sollte sich folgende Fragen stellen:

  1. Wie hoch sind meine Erträge – und wie hoch die des Partners?
  2. Haben wir schon den persönlichen Freibetrag ausgeschöpft?
  3. Wie organisieren wir unser Vermögen? Getrennt oder gemeinsam?
  4. Wie wichtig ist uns eine einfache Verwaltung?

Mein Tipp: Wer Unterschiede bei der Höhe der Kapitalerträge hat, fährt oft besser mit zwei Einzeldepots. So kann jeder Partner seinen Freibetrag eigenständig nutzen. Bei relativ gleichen Erträgen und dem Wunsch nach simpler Verwaltung ist ein Joint-Depot sinnvoll. Wer clever ist, kombiniert sogar beides.

Fallstrick: Freistellungsaufträge nicht vergessen!

Ob Einzel- oder Gemeinschaftsdepot: Ohne Freistellungsauftrag wird automatisch Abgeltungssteuer abgeführt – auch wenn Sie noch gar nicht über dem Freibetrag sind. Deshalb unbedingt bei der Eröffnung des Depots den Auftrag in entsprechender Höhe erteilen:

  • Bei Einzeldepots: 1.000 € pro Person
  • Bei Joint-Depots: 2.000 € für beide gemeinsam

Und falls Sie mehrere Depots haben: Den Pauschbetrag müssen Sie eigenverantwortlich auf die jeweiligen Depots verteilen – die Bank prüft das nicht automatisch.

Fazit: Gestalten statt verschenken

Mit ein wenig Strategie lässt sich bei Kapitalerträgen viel sparen – legal, effizient und ganz ohne Trickserei. Ob Sie ein Zweit-Depot oder ein Joint-Depot nutzen, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen und Zielen ab. Wichtig ist, die Optionen zu kennen und aktiv zu gestalten.

Wie immer gilt: Wer hohe Erträge erzielt, sollte auch darüber nachdenken, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen. Gerade wenn es um größere Vermögen oder Schenkungen geht, wird es schnell komplex.

Sie möchten mehr erfahren oder haben Fragen zu individuellen Depot-Strategien? Dann schauen Sie gerne in unser Über uns oder kontaktieren Sie uns direkt – ich freue mich auf Ihre Nachricht!

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Steuerberaterin mit eigener Kanzlei, spezialisiert auf private Finanz- und Vermögensplanung. Methodisch und verantwortungsvoll hilft sie Menschen, finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen. Veranstaltet Workshops und verfolgt strategisch langfristige Anlageziele.

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